ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Progress Eco S.A. mit Sitz in Dobrów
I. Allgemeine Bestimmungen.
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend AVB) bestimmen die Regeln für das Abschließen von Verträgen über den Verkauf
der Waren und Dienstleistungen im Angebot der Gesellschaft Progress Eco S.A. mit Sitz in Dobrów (Adresse: Dobrów 7, 28-142 Tuczępy), nachfolgend Verkäufer genannt.
2. Diese AVB gelten für alle Verträge über den Verkauf der Waren und Dienstleistungen, die zwischen dem Verkäufer und Unternehmen abgeschlossen werden, und sind ein Bestandteil dieser Verträge. Diese AVB gelten nicht für Verträge mit Konsumenten.
3. Die AVB sind auf der Internetseite des Verkäufers www.progress-screens.pl und www.progressarch.comeinzusehen. Auf Aufforderung des Käufers stellt der Verkäufer ihm die AVB zu, indem er sie an die angegebene E-Mail-Adresse schickt.
4. Wenn der Käufer in permanenten Handelsbeziehungen mit dem Verkäufer steht, gilt die Annahme der AVB von dem Käufer bei der ersten Bestellung auch für alle anderen Bestellungen und Kaufverträge, bis zur Änderung ihres Inhalts oder Aufhebung ihrer Geltung.
5. Die Parteien dürfen die Geltung der ganzen AVB oder ihrer einzelnen Bestimmungen ausschließen, sowie manche Bestimmungen ändern, aber nur schriftlich.
6. Die Änderung der AVB oder getrennte Regelungen gelten nur für ein bestimmtes Handelsgeschäft.
7. Für die Angelegenheiten, die durch diese AVB nicht oder nicht umfassend geregelt sind, gelten die Vorschriften des polnischen Gesetzes, insbesondere das Zivilgesetzbuch.
II. Bestellungen
1. Der Kaufvertrag wird anhand eines Angebotes des Verkäufers und der Bestellung abgeschlossen, die dem Angebotentsprechend von dem Käufer aufgegeben wird,
oder anhand einer Bestellung des Käufers und der Bestellungsbestätigung von dem Verkäufer, die schriftlich oder per
Fax oder E-Mail eingeschickt werden. Wenn der Verkäufer auf die aufgegebene Bestellungoder Anfrage des Käufers nicht antwortet, gilt das als Ablehnung der Bestellung oder Anfrage.
2. Alle Bestellungen sind schriftlich an die folgende Adresse zu schicken:
Progress Eco S.A.
Dobrów 7, 28 -142 Tuczępy
Fax: 41-346-50-06
E-Mail: office@progress-screens.com
Bestellungen können auch elektronisch an den Mitarbeiter der Handelsabteilung oder des Kundendienstes geschickt werden, derfür die Betreuung des jeweiligen Kunden zuständig ist.
3. Die Bestellung muss zumindest die folgenden Angaben enthalten:
a. Bestelldatum
b. Name und Adresse des Bestellers zusammen mit seiner Ust.-IdNr.,
c. Sortiment gemäß dem angegebenen Produkt-Code, Abmessungen, Produktmengen in den Einheiten gemäß derPreisliste oder dem Angebot, Farben
d. Netto– und Bruttowert der einzelnen Bestellpositionen sowie Gesamtwert der Bestellung,
e. erwarteter Liefertermin,
f. Lieferadresse und Kontakttelefon.
4. Die Bestellung wird zur Abwicklung angenommen, wenn die Menge, der Preis und der Liefertermin schriftlich bestätigtwerden.
5. Die Bestellung wird dem Käufer innerhalb 4 Arbeitstagen nach Erhalt der kompletten Bestellung der Ware aus der Preisliste bestätigt, und für die Waren, die in der Preisliste nicht enthalten sind – innerhalb der Zeit, die für die Ermittlung des Liefertermins notwendig ist, jedoch nicht länger als 10 Tage nach der Aufgabe der Bestellung.
6. Der Käufer ist verpflichtet, sich mit den technischen Angaben zur Ware vor der Bestellung vertraut zu machen.
7. Der in der Bestätigung angegebene Liefertermin dient nur zur Orientierung.
8. Liefertermine und -verfahren der Bestellungen von Auslandskunden werden individuell vereinbart. Der Käufer ist dann verpflichtet, dem Verkäufer alle Daten zu liefern, die zur Erstellung der für den Außenhandel notwendigen Handelsdokumentation notwendig sind; dazu gehören Zollunterlagen. Wenn sie nicht geliefert werden, haftet der Verkäufer für die eventuellen Bußgelder, Unterschiede in den Zolltarifen, zusätzliche Gebühren oder sonstige Folgen, die sich aus falschen oder unvollständigen Handelsunterlagen ergeben, nicht.
III. Zahlungen
Wenn keine abweichenden Regelungen schriftlich vereinbart wurden, vereinbaren die Parteien das Folgende:
1. Der Käufer ist verpflichtet, eine 100% Anzahlung auf den Kaufpreis innerhalb 2 Arbeitstage nach der Bestätigung der Annahme der Bestellung von dem Verkäufer zu leisten.
2. Die Zahlung für die von dem Verkäufer ausgestellten Rechnungen erfolgt ohne Ausgleich oder Aufrechnung von Gegenansprüchen, es sei denn, dass der Verkäufer einen solchen Ausgleich oder Aufrechnung schriftlich genehmigt.
3. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem das Geld auf das Konto des Verkäufers eingegangen ist.
4. Wenn der Käufer mit der Zahlung für den Verkäufer in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt:
a. die Lieferungen aller Waren auszusetzen oder die künftigen Lieferungen zu solchen Bedingungen zu erbringen, die der Verkäufer für vernünftig hält;
b. wenn der Zahlungsverzug über 7 Tage dauert, ist der Verkäufer berechtigt, nach der vorherigen Aufforderung des Käufers zur Zahlung der Forderungen innerhalb 7 Tage, alle Verträge mit dem Käufer mit sofortige Wirkung zu kündigen,
c. den Käufer mit den Vertragszinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über den gesetzlichen Zinssatz, der am Tag der Rechnungszahlung gilt (jährlich), zu belasten,
d. die Wiedergutmachung des Schadens, die durch den Zahlungsverzug entstanden ist, insbesondere Zahlung aller Kosten der Geltendmachung der Forderungen, darunter der Einziehungskosten, Zahlungsaufforderungen, Diskontkosten, vor allem für das Einschalten eines Inkassobüros und/oder einer Rechtsanwaltskanzlei zu verlangen.
Dem Käufer stehen keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer wegen der Schäden, die dem Käufer durch den Gebrauch dieser Rechte von dem Verkäufer entstanden sind, zu.
5. Bei einer begründeten Vermutung, dass der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht nachgehen wird, ist der Käufer verpflichtet, auf Aufforderung des Verkäufers – vor der Übergabe der Ware und ungeachtet des zuvor festgesetzten Zahlungstermins – bestimmte Zahlungsgarantien oder -sicherungen zu leisten. Wenn der Käufer solche Garantien nicht geben will, darf der Verkäufer die Abwicklung der Bestellung auf Kosten und Gefahr des Käufers einstellen, womit der Käufer sich einverstanden erklärt.
6. Trotz der von dem Käufer eventuell gemeldeten Vorbehalte oder Reklamationen sowie ihrer Untersuchung läuft die Zahlungsfrist weiter und der Käufer hat für die Ware fristgemäß zu zahlen.
7. Nur durch die Abgabe einer schriftlichen Erklärung darf der Käufer von dem abgeschlossenen Vertrag im Ganzen oder zum Teil zurücktreten, oder die Bestellung innerhalb 3 Tage nach Vertragsabschluss oder Annahme der Bestellung im Ganzen oder zum Teil stornieren. In diesem Fall belastet der Verkäufer den Käufer mit einer Vertragsstrafe in Höhe von:
a. 25% des Bruttowertes der/des nicht abgewickelten/erfüllten Bestellung/Vertrags für Standardwaren,
b. 50% des Bruttowertes der/des nicht abgewickelten/erfüllten Bestellung/Vertrags für Sonderwaren.
Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer als Ersatz mit den Kosten der Bestellungsabwicklung zu belasten, die dem Verkäufer bis zum Erhalt der Erklärung über das Zurücktreten/ die Stornierung der Bestellung (darunter die Kosten der Kündigung der Verträge mit den Subunternehmen und Lieferanten) entstanden sind, wenn der Betrag der Vertragsstrafe diese Kosten nicht deckt.
Beim Zurücktreten nach Ablauf von 3 Tagen, belastet der Verkäufer den Käufer mit einer Vertragsstrafe in Höhe von:
c. 50% des Bruttowertes der/des nicht abgewickelten/erfüllten Bestellung/Vertrags für Standardwaren,
d. 100% des Bruttowertes der/des nicht abgewickelten/erfüllten Bestellung/Vertrags für Sonderwaren.
Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer als Ersatz mit den Kosten der Bestellungsabwicklung zu belasten, die dem Verkäufer bis zum Erhalt der Erklärung über das Zurücktreten/ die Stornierung der Bestellung (darunter die Kosten der Kündigung der Verträge mit den Subunternehmen und Lieferanten) entstanden sind, wenn der Betrag der Vertragsstrafe diese Kosten nicht deckt.
Alle Anzahlungen von dem Käufer werden auf die Vertragsstrafen angerechnet.
8. Wenn der Käufer mit der Warenabnahme im Ganzen oder zum Teil zögert, ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer mit einer Lagergebühr in Höhe von 1% des Bruttowerts der Ware für jeden begonnenen Tag der Lagerung zu belasten.
IV. Preise
1. Die in den Angeboten angegebenen Preise gelten für den im Angebot angegebenen Zeitraum. Wenn ein solcher Zeitraum nicht angegeben wurde, beträgt er 3 Tage ab Angebotsabgabe.
2. Alle Änderungen des Bestellwertes nach deren Aufgabe z.B.: Rabatt, Nachlass – bedürfen neuer schriftlicher Vereinbarungen.
3. Die Preisliste sowie Promotions- und Werbematerialien sind kein Angebot im Sinne der Vorschriften des Zivilgesetzbuches und sonstigen Rechtsvorschriften, sowie keine technische Spezifikation.
V. Gefahrübergang, Lieferung, Versand
1. Wenn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, geht die mit der Ware verbundene Gefahr mit der Bereitstellung der Ware für den Käufer im Betrieb des Verkäufers auf den Käufer über; wenn Incoterms (die in der Bestätigung der Bestellung, im Angebot oder Vertrag bestimmt sind) zur Anwendung kommen, geht die Gefahr gemäß den in den jeweiligen Lieferbedingungen festgelegten Regeln auf den Käufer, gemäß der neusten, von ICC veröffentlichten Ausgabe der Incoterms über.
2. Wenn die Ware von dem Käufer aus dem Lager des Verkäufers abzuholen ist, und der Käufer mit der Abholung der Ware zögert, geht das Schadensrisiko oder Risiko des Warenverlustes am Tag, an dem der Käufer die Ware aus dem Lager des Verkäufers abzuholen hatte, auf den Käufer über. In diesem Fall darf der Verkäufer, seinen Lagermöglichkeiten entsprechend, die Ware im Lager auf Kosten und Gefahr des Käufers aufbewahren und dem Käufer eine Rechnung für die Ware, die als geliefert gilt, ausstellen. Darüber hinaus belastet der Verkäufer den Käufer mit der Lagergebühr, die im Pkt. III. Abs. 8 AVB erwähnt ist.
3. Der Käufer wählt den Spediteur und die Form der Lieferung; eine entsprechende Information ist in der Bestellung anzugeben. Bei fehlenden Angaben zum Spediteur oder bei allgemeinen Vermerken hinsichtlich des Versands erfolgt der Versand durch den Spediteur, mit dem der Verkäufer zusammenarbeitet.
4. Die Lieferung gilt als erfolgt:
1) beim von dem Verkäufer organisierten Transport – mit der Anlieferung der Ware am Lieferort, vor dem Beginn der Entladung
2) sonst – mit der Beendigung der Verladung der Ware auf das Transportmittel im Betrieb des Verkäufers.
5. Wird der Lieferort nach der Verladung von dem Käufer geändert, wenn die Lieferung überhaupt möglich ist, ist der Käufer verpflichtet, alle Kosten, die sich aus der Änderung des Lieferortes ergeben, zu bezahlen.
6. Wenn die Parteien nicht Abweichendes deutlich vereinbart haben, wird die Ware auf Kosten des Käufers geliefert. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer, entsprechend im Voraus, damit der Verkäufer die notwendigen Vorbereitungen für den Versand treffen kann, alle notwendigen Informationen zu liefern, darunter: a) Hinweise zur Kennzeichnung der Sendung, b) Importzulassungen, Dokumente, die zur Erlangung der
erforderlichen Zulassungen von den Staatsbehörden erforderlich sind, und alle anderen für den Versand erforderlichen Dokumente. Wenn der
Verkäufer diese Hinweise oder Dokumente nicht rechtzeitig erhält, haftet der Verkäufer für die Versandverzögerung wegen des Wartens auf die fehlenden Dokumente nicht.
7. Der Käufer stellt die Mittel bereit, die für eine schnelle und sichere Entladung notwendig sind. Wenn die Entladung aus dem Transportmittel unmöglich ist, weil entsprechende Bedingungen seitens des Käufers nicht erfüllt wurden oder wenn die Entladung durch Verschulden des Käufers verzögert wird, behält der Verkäufer das Recht auf Rechnungsstellung für die gelieferte Ware sowie auf die Belastung des Käufers mit allen Kosten, die mit der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Entladung verbunden sind.
8. Der Verkäufer haftet für die nicht gelieferte Ware nicht, wenn der Käufer keine oder falsche Informationen über den Lieferort, die Adresse, den Liefertermin, keine Anweisungen oder Unterlagen geliefert hat.
9. Das Lieferdatum und die Lieferzeit werden nur zur Orientierung angegeben. Eine Lieferverzögerung berechtigt den Käufer weder zur Stornierung der Bestellung noch zur Geltendmachung eines Schadensersatzes für die Schäden, die ihm durch diese Verzögerung entstanden sind.
10. Wenn die Parteien nicht anders vereinbart haben, ist der Verkäufer berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und diese nach jeder erfolgten Teillieferung abzurechnen.
11. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware nur zu übergeben, ohne Montage, Installation, Service, Überwachung, Software usw., es sei denn, dass die Parteien Abweichendes schriftlich vereinbart haben.
12. Wenn der Verkäufer den Transport organisiert, haftet der Verkäufer für keine Beschädigungen, Verluste, Schäden, Abweichungen, Verzögerungen oder Aufhalten der Ware und für keine nicht komplette Lieferung, wenn der Käufer keine Vorbehalte, Abweichungen, Beschädigungen, zahlenmäßigen oder qualitativen Abweichungen bei der Abnahme der Lieferung meldet und keinen Vermerk auf dem Lieferschein oder einem anderen, durch den Fahrer bestätigten Lieferdokument bei der Anlieferung macht sowie dem Verkäufer und dem Spediteur keine schriftliche Reklamation innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware meldet.
13. Wenn der Käufer die Ware aus dem Lager des Verkäufers abholt, haftet der Verkäufer für keine Beschädigungen, Verluste, Schäden, Verzögerungen, oder Aufhalten der Ware und für keine nicht komplette Lieferung, wenn der Käufer keine Vorbehalte, Abweichungen, Beschädigungen, zahlenmäßigen der qualitativen Abweichungen bei der Abholung der Lieferung meldet und keinen Vermerk auf dem Lieferschein macht.
14. Der Verkäufer darf Mehrwergverpackungen beim Transport einsetzen, die kostenpflichtig sind und ihr Preis wird dem Bestellungspreis dazugerechnet (z.B. Paletten, Rahmen, Kasten usw.). Wenn der Käufer (auf eigene Kosten und Gefahr) innerhalb 30 Tage nach der Lieferung zum Produktionsbetrieb des Verkäufers dem Verkäufer eine solche Mehrwegverpackung in gutem Zustand zurückgibt, erstattet der Verkäufer innerhalb 14 Tage nach deren Übernahme dem Käufer die Kosten dieser Materialien. Der Rückgabetermin ist zuvor telefonisch mit dem Kundendienst des Verkäufers zu vereinbaren.
VI. Informationsmaterialien über die Ware
1. Alle technischen Informationen über die Waren, die sich aus Katalogen, Prospekten und sonstigen Werbematerialien ergeben, die von dem Verkäufer geliefert werden, dienen der Orientierung und gelten nur soweit sie im Vertrag oder in der Bestätigung der Annahme der Bestellung akzeptiert werden.
2. Der Verkäufer verkauft die Ware, die den in seiner Produktionsstätte geltenden Normen und Standards entspricht.
3. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware gemäß der Bestellung des Käufers zu liefern und haftet für seinen Einsatz nicht. Empfehlungen des Verkäufers befreien den Käufer nicht von der Pflicht, die von dem Verkäufer gelieferte Ware auf Nützlichkeit für den vorgesehenen Einsatz zu überprüfen. Der Käufer benutzt und verarbeitet die Ware nur auf eigenes Risiko.
4. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Entladung der bestellten Ware oder die Unterzeichnung, die die Abnahme des bestellten Erzeugnisses bestätigt, zu verweigern, selbst wenn er die Qualität des bestellten Erzeugnisses oder das Lieferverfahren bemängelt.
5. Der Käufer ist verpflichtet, zu prüfen, ob die erhaltene Ware mit den Angaben in der Bestätigung der Bestellung übereinstimmt, und ob die Ware keine sichtbaren Beschädigungen aufweist. Wenn der Käufer innerhalb 2 Arbeitstage nach Erhalt der Ware, aber vor deren Verarbeitung, keine Vorbehalte schriftlich meldet, gilt die Ware als von dem Käfer abgenommen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Haftung für Mängel, die infolge einer gewöhnlichen Besichtigung festgestellt werden könnten, ungeachtet der Rechtsgrundlage, ausgeschlossen.
6. Der Verkäufer erkennt keine Vorbehalte hinsichtlich Mängel, Defekte oder Nichtübereinstimmung der Ware mit der Bestellung an, wenn sie infolge einer gewöhnlichen Besichtigung festgestellt werden könnten, und solche Besichtigung nicht durchgeführt wurde.
VII. Kündigung mit sofortiger Wirkung
1. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung wegen der folgenden Ursachen, die der Käufer zu vertreten hat, zu kündigen:
a. bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, die dem Verkäufer beim Vertragsabschluss nicht bekannt waren, wenn der Käufer innerhalb einer von dem Verkäufer festgesetzte Frist trotz der Aufforderung des Verkäufers weder die Anzahlung auf den Kaufpreis vor der Vertragserfüllung noch eine andere, von dem Verkäufer akzeptierte Sicherung leistet,
b. bei jeglichem Zahlungsverzug des Käufers von über 7 Tagen, nach einer vorherigen erfolglosen Aufforderung des Käufers zur Zahlung der Forderungen innerhalb 7 Tage,
c. wenn der Verkäufer keine zufriedenstellende Versicherung der Forderungen von dem Käufer erhalten kann.
2. Bei der Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung:
a. werden alle Vertragsverpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer sofort zahlbar,
b. der Verkäufer ist berechtigt: 1) von dem Käufer die Zahlung für den erfüllten Teil des Vertrags sowie die Zahlung aller Kosten und Ausgaben, die der Verkäufer zur Vertragserfüllung bis zur Kündigung mit sofortiger Wirkung getragen hat, zu verlangen, oder 2) dem Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Vertragswertes zu berechnen und von dem Käufer die Wiedergutmachung des Schadens, die den Betrag der Vertragsstrafe übersteigt, nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen zu verlangen.
3. Wenn ein Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einer der Parteien gestellt wird, oder wenn der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der mangelnden Mittel für die Durchführung des Insolvenzverfahrens abgelehnt wird, ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
4. Die Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung erfolgt durch das Einreichen einer schriftlichen Erklärung, die an die Adresse der anderen Partei zu schicken ist.
VIII. Übereinstimmung der Ware, Haftungsumfang
1. Der Verkäufer garantiert, dass die Ware mit der im Angebot oder Vertrag angegebenen Spezifikation übereinstimmt. Der Käufer erkennt an, dass die Anforderung der Übereinstimmung mit der Spezifikation erfüllt ist, wenn die Ware mit einer solchen Spezifikation bei der Anlieferung übereinstimmt. Alle technischen Empfehlungen des Verkäufers vor dem Einsatz oder während des Einsatzes der Ware, ob mündlich, schriftlich oder in Form von durchgeführten Versuchen, werden im guten Glauben gegeben, aber ohne jegliche Garantie des Verkäufers. Der Käufer trägt das ganze Risiko der Befolgung solcher Empfehlungen. Die Haftung des Verkäufers für die Schäden, die infolge der Befolgung dieser Empfehlungen von dem Verkäufer entstanden sind, ist ausgeschlossen.
2. Wenn eine Qualitätsgarantie beim Verkauf gewährt wird, wird deren Anwendung in den „Allgemeinen Garantiebedingungen” geregelt.
3. Wenn die Ware verarbeitet wird, haftet der Verkäufer für Mängel nicht mehr.
4. Unabhängig von Umständen, hat der Käufer (a) zu versuchen, die Schäden zu begrenzen, und (b) kein Recht auf Stundung der fälligen Rechnungszahlungen.
5. Retournierte Waren werden nur mit der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers abgenommen, die für die Aufnahme der Ware ins Lager erforderlich ist. Die retournierten Waren werden abgenommen, nur wenn sie identifizierbar sind, keine Beschädigung außer den reklamierten Mängeln aufweisen, und so gesichert sind, dass die Entladung unter Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften erfolgt. Wenn zumindest eine dieser Bedingungen nicht erfüllt wird, darf der Verkäufer die Entladung der Ware verweigern, und alle damit verbundenen Kosten trägt der Käufer.
6. Für die Ware, die beim Verkauf als „nicht vollwertig” bezeichnet wird (z.B. 2. Sorte), haftet der Verkäufer nicht.
7. Der Verkäufer haftet nicht für den entgangenen Gewinn, für den Verlust der Ausgaben für die Verarbeitung der Ware, Produktionsverlust, Einnahmenverlust und/oder sonstige Folgeverluste oder -schäden, oder besondere Verluste oder Schäden, die dem Käufer oder Dritten unmittelbar oder mittelbar entstanden sind. Der Verkäufer haftet ausschließlich für die Schäden, die sich aus seiner groben Fahrlässigkeit oder seinem vorsätzlichen Handeln ergeben, vorausgesetzt, dass der Käufer dies beweist, wobei die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes 100% des Wertes der defekten oder beschädigten Ware, der in den Rechnungen angegeben wird, gemindert um die Abschreibung von 7 % des Betrags jährlich, nicht übersteigt.
8. Der Verkäufer lässt keine Ansprüche wegen Mängel oder Fehler zu, die während der Besichtigung bei der Anlieferung hätten festgestellt werden sollen, die aber nicht besichtigt wurden.
9. Der obige Vorbehalt verstößt nicht gegen andere Bestimmungen der AVB, die die Schadenshaftung des Verkäufers ausschließen.
10. Die gesetzliche Haftung des Verkäufers im Bereich der Gewährleistung wegen Mängel gegenüber dem Verkäufer als Unternehmen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Parteien Abweichendes im Gewährleistungsvertrag vereinbaren. Wenn die Gewährleistung gilt, finden die Bestimmungen des Kapitels IX dieser AVB Anwendung.
IX. Gewährleistung
1. Alle Gewährleistungsreklamationen sind schriftlich an die folgende Adresse zu melden:
Progress Eco S.A.
Dobrów 7, 28 -142 Tuczępy
Fax: 41-346-50-06
E-Mail: office@progress-screens.com
2. Die Reklamationen können auch elektronisch an den Mitarbeiter der Handelsabteilung oder des Kundendienstes geschickt werden, der für die Betreuung des jeweiligen Käufers zuständig ist.
3. Die Reklamationsanzeige muss die folgenden Angaben enthalten: Lieferdatum, Nummer und Datum der Rechnung, Art der Ware, Bezeichnung der Ware, Stückzahl der reklamierten Ware, Grund der Reklamation, Lösungsvorschlag, Angabe zum Ort, wo die Erzeugnisse zu überprüfen sind, bei Mengenabweichungen in der Lieferung – Entladungsbericht, der in Anwesenheit des Transporteurs erstellt wurde, eine genaue Beschreibung des Mangels, Angabe der Menge der defekten Erzeugnisse sowie Lichtbilder des Mangels, wenn machbar.
4. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung zahlenmäßig und visuell auf sichtbare Beschädigungen oder Abweichungen direkt bei der Abnahme der Lieferung in Anwesenheit des Fahrers zu überprüfen, alle Abweichungen auf dem Lieferschein oder einem anderen Lieferdokument, der von dem Fahrer bestätigt wird, zu vermerken, sowie eine schriftliche Reklamation innerhalb 48 Stunden nach Erhalt der Ware an den Verkäufer und Spediteur zu schicken.
5. Bei versteckten Mängeln ist der Käufer verpflichtet, sie innerhalb 7 Tage nach Feststellung des Mangels dem Verkäufer zu melden.
6. Trotz der Beanstandung muss der Käufer für die gekaufte Ware fristgemäß zahlen.
7. Nach der Prüfung, ob die Reklamation begründet ist, informiert der Verkäufer innerhalb 60 Tage nach Erhalt der Reklamation den Käufer über die Anerkennung oder Ablehnung der Reklamation.
8. Wenn die Reklamation anerkannt wird, verpflichtet sich der Verkäufer, die defekte Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen oder den Mangel zu beseitigen. Der Ersatz durch eine mangelfreie Ware erfolgt unverzüglich, wenn die Ware auf Lager ist. Wenn die Ware nicht auf Lager ist, wird sie innerhalb einer technisch möglichen, von den Parteien festgesetzten Frist ersetzt, jedoch nicht später als 3 Monate nach der Anerkennung der Reklamation. Wenn der Käufer trotz der Feststellung eines Mangels die Ware annimmt, darf der Käufer eine entsprechende Preisminderung verlangen. Wenn die Ware nicht ersetzt werden kann, darf der Verkäufer den Preis der Ware, gemindert um die Abschreibung von 7 % des Betrags jährlich, zurückzahlen.
9. Wenn die Ware durch eine neue im Rahmen der Gewährleistung ersetzt wird, wird die Gewährleistungszeit nicht verlängert und sie läuft auch nicht von vorn.
10. Die Gewährleistungshaftung des Verkäufers entfällt bei:
a. mechanischen Beschädigungen des Produktes,
b. Beschädigungen, die durch unrichtige Nutzung oder Montage des Produktes entstanden sind,
c. Beschädigungen, die durch Vandalismus oder Wirkung höherer Gewalt entstanden sind,
d. Beschädigungen, die durch den Kontakt des Produkts mit aggressiven Faktoren oder chemischen Mitteln entstanden sind,
e. natürlichem Verschleiß des Erzeugnisses infolge seines ordnungsgemäßen Betriebes,
f. der sog. weißen Korrosion,
g. Erzeugnissen, die nicht ordnungsgemäß transportiert, gelagert, montiert (Montage und Demontage), gebraucht oder instandgehalten wurden, auch unter Einsatz von Ersatzteilen, die nicht von dem Verkäufer stammen;
h. Erzeugnissen, die nicht bestimmungsgemäß oder nicht gemäß ihren technischen Eigenschaften gebraucht wurden,
i. Erzeugnissen, die ohne die Genehmigung des Verkäufers modifiziert wurden (insbesondere haftet der Verkäufer nicht für die Schäden und Gefahren, die sich aus dem Gebrauch der modifizierten Ware ergeben)
j. Erzeugnissen, die wegen falscher Montage und mangelnder regelmäßiger Inspektionen nicht richtig verwendet wurden
k. Erzeugnissen, die im Transport beschädigt wurden,
l. Teile, die aufgrund normalen Verschleißes ausgetauscht werden müssen (Montagezubehör, Schrauben, Muttern usw.),
m. Erzeugnissen, die gemäß den von dem Käufer gelieferten technischen Zeichnungen hergestellt werden, wenn der Mangel infolge der Umsetzung der Zeichnung des Käufers entstanden ist,
n. Muster und Proben, die dem Käufer als Darstellung des Produkts geliefert werden,
o. Erzeugnissen, die dem Käufer kostenlos übergeben werden,
p. Erzeugnissen, die beim Verkauf als „nicht vollwertig” bezeichnet werden,
11. Wenn eine unbegründete Reklamation gemeldet wird, trägt der Käufer die damit verbundenen Kosten (z.B.: Fahrtkosten der Servicefachkräfte, Prüfkosten).
12. Gewährleistungsansprüche sowie alle anderen Schadensersatzansprüche begrenzen sich auf den Kaufwert des defekten Produktes, der auf einem Kaufbeleg/einer Rechnung angegeben wird, die dem ersten Erwerber ausgestellt wurde, gemindert um die Abschreibung von 7 % des Betrags jährlich.
X. Haftung wegen der Nichterfüllung oder der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags.
1. Wenn die Parteien keine abweichenden Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsstrafe im Vertrag treffen, ist die Vertragsstrafe für die Nichterfüllung, den Verzug in der Vertragserfüllung oder die nicht ordnungsgemäße Vertragserfüllung gemäß den folgenden Bestimmungen zu zahlen:
a) wenn der Verkäufer den Vertrag durch Verschulden des Verkäufers im Ganzen nicht erfüllt, ist der Käufer berechtigt, die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5% des Wertes des nicht erfüllten Vertrags zu verlangen, und wenn der Verkäufer den Vertrag teilweise nicht erfüllt, ist der Käufer berechtigt, die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5% des Wertes des nicht erfüllten Teils des Vertrags zu verlangen,
b) bei einem entsprechend nachgewiesenen Verzug in der Vertragserfüllung seitens des Verkäufers, ist der Kunde berechtigt, die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% des Wertes der Bestellung für jeden vollen Tag des Verzugs zu verlangen, jedoch insgesamt nicht mehr als 5% des Wertes dieses Teils des Vertrags, die wegen der nicht fristgemäßen Vertragserfüllung unbrauchbar ist,
c) bei einer entsprechend nachgewiesenen, nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung von dem Verkäufer, durch Verschulden des Verkäufers, ist der Käufer berechtigt, die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% für jeden vollen Tag zu verlangen, jedoch insgesamt nicht mehr als 5% des Wertes dieses Teils des Vertrags, die nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde, unter Vorbehalt, dass der Gesamtwert der Vertragsstrafen, die der Käufer anhand der Punkte a, b, c geltend macht, 5% des Vertragswertes nicht übersteigt.
2. Der Käufer darf keine weiteren Ansprüche wegen der Nichterfüllung des Vertrags, des Verzugs in der Vertragserfüllung oder der nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung über den Betrag der Vertragsstrafen im Abs.1 geltend machen.
3. Der Käufer darf auch keine Vertragsstrafen wegen der Nichterfüllung des ganzen Vertrags oder eines Teils davon sowie wegen der nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung von dem Verkäufer aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht geltend machen.
XI. Höhere Gewalt
1. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen in der Produktion, im Versand und der Lieferung der Ware oder für die Nichterfüllung der Vertragsverpflichtungen, im Ganzen oder zum Teil, wegen Ereignisse höherer Gewalt. Beispiele solcher Ereignisse sind insbesondere: Krieg, Ausnahmezustand, Streik oder ein anderer Konflikt mit den Arbeitnehmern, Unfall, Brand, Hochwasser, Wetteranomalie, Schicksalsschlag, Verzögerung im Transport, Versorgungsmängel, Geräteausfälle, Vorschriften oder Handlungen der Staatsbehörden oder -agenturen, die die Erfüllung der Verpflichtungen verunmöglichen.
2. In solchem Fall ist der Verkäufer zu einer begründeten zusätzlichen Frist für die Erfüllung seiner Verpflichtungen berechtigt, sowie zur Einteilung der Produktion zwischen die Kunden auf die Art und Weise, die er für richtig hält.
3. Die obige Bestimmung gilt, entsprechend geändert, auch für den Käufer.
XII. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
1. Bei den Produkten, die von dem Verkäufer anhand der Konstruktionsdaten, Zeichnungen, Modelle oder anderer technischer Parameter, die von dem Käufer geliefert wurden, hergestellt werden, befreit der Käufer den Verkäufer von der Haftung und übernimmt die Haftung, die sich aus der Verletzung der geistigen Eigentumsrechte ergibt, darunter auch im Zusammenhang mit den Ansprüchen, die gerichtlich geltend gemacht werden, und darüber hinaus wird er den dem Verkäufer eventuell entstandenen Schaden ersetzen.
2. Pläne, Skizzen, sämtliche technische Unterlagen sowie Kataloge, Prospekte, Muster und Bilder usw., die von dem Verkäufer erstellt werden, sind das Eigentum des Verkäufers und als solche unterliegen sie dem Schutz, der sich aus den Rechtsvorschriften ergibt, die sich auf ihre Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung, Kopieren, das Verbot des unlauteren Wettbewerbs usw. beziehen.
3. Der Verkäufer verpflichtet sich, die technische Dokumentation, die von dem Käufer geliefert wird, Dritten nicht zugänglich zu machen.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Die Rechtsbeziehungen mit dem Käufer werden durch das polnische Recht geregelt. Das UN-Kaufrecht wird hiermit ausgeschlossen.
2. Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, sind diese AVB allen Mustern oder den von dem Käufer angegebenen allgemeinen Bedingungen übergeordnet. Wenn die von dem Käufer angegebenen Kaufbedingungen Bestimmungen enthalten, die von diesen AVB abweichen, sind solche Bedingungen nicht wirksam, und es stattdessen gelten die Bestimmungen dieser AVB.
3. Der Erfüllungsort aller Verpflichtungen, die sich aus diesen Regelungen ergeben, ist der Sitz des Verkäufers.
4. Mit der Aufgabe der Bestellung erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von dem Verkäufer zur Abwicklung der Bestellung und für Marketingzwecke, die mit der Tätigkeit des Verkäufers zusammenhängen, verarbeitet werden.
5. Der Verkäufer ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, das sich aus diesen AVB ergibt, zu beauftragen.
6. Der Verkäufer und der Käufer werden versuchen, alle Streite im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verträge, für die diese Bedingungen gelten, gütlich beizulegen. Wenn keine Übereinkunft sich erzielen lässt, werden alle Streite, die sich direkt oder indirekt aus diesen Regelungen ergeben, von den ordentlichen Gerichten in Kielce entschieden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Klage auch im für den Käufer zuständigen Gericht zu erheben. Das anwendbare Recht ist das polnische Recht.
7. Die Abtrettung der Rechte, die sich aus dem abgeschlossenen Vertrag oder aus der aufgegebenen Bestellung ergeben, den Dritten bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers.
8. Wenn manche Bestimmungen der AVB wegen der Einführung neuer Gesetze ungültig werden, gelten die übrigen Bestimmungen fort.
9. Die anwendbare Sprache für diese AVB ist Polnisch. Der Verkäufer darf diese AVB ins Englische oder in eine andere Sprache übersetzen lassen. Bei jeglichen Abweichungen zwischen der polnischen und der englischen Version oder der Übersetzung der AVB in eine andere Sprache hat die polnische Version den Vorrang bei der Interpretierung der Bestimmungen dieser AVB; die polnische Version ist in dieser Hinsicht verbindlich.
10. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ab 26.11.2021.
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